Landeskirchenarchiv Eisenach

Benutzungshinweise:

Innerhalb der Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung können Archivalien im Landeskirchenarchiv sowohl zu wissenschaftlichen als auch zu privaten Zwecken (Familienforschung) eingesehen werden. Grundsätzlich steht die Benutzung jeder Person frei, die ein berechtigtes Interesse geltend macht (kirchlich, wissenschaftlich, rechtlich, familiengeschichtlich, heimatgeschichtlich usw.) und sich ausweist.

Jeder Benutzer füllt vor Beginn seiner Recherchen einen Benutzungsantrag aus.

Bei wissenschaftlichen Recherchen sollte das Forschungsthema mit zeitlicher Begrenzung angegeben sowie möglichst eine schriftliche Bestätigung der Forschungseinrichtung, Institution, Universität usw. vorgelegt werden.

Terminabsprachen und Vorbestellungen für Archiv- und Bibliotheksgut sind sowohl mündlich per Telefon als auch schriftlich per E-Mail oder Fax möglich.

Bei schriftlichen Terminanfragen ist vor dem Archivbesuch unbedingt eine Bestätigung abzuwarten, um Missverständnissen vorzubeugen. Ein genereller Anspruch auf einen Archivarbeitsplatz im Lesesaal besteht nicht!

Filmleseplätze sowie PC-Plätze für die Einsicht in Digitalisate (insbes. für Familienforschung) sollten ca. 4-5 Wochen im Voraus reserviert werden.

Da unsere Lesegeräte über keien Drucker verfügen, wird generell eine Fotoerlaubnis erteilt. Erlaubt sind eigene Geräte, z.B. Kamera oder Mobiltelefon, die Verwendung von Handscannern oder Blitzlicht ist nicht gestattet.

Weiterhin müssen bei Fotographien die Bestimmungen des Personendatenschutzes eingehalten werden.

Nach der Sicherungsverfilmung von Kirchenbüchern besteht kein Anspruch auf Einsicht in die Originale, für familiengeschichtliche u.a. Recherchen werden ausschließlich die entsprechenden Mikrofilme und Digitalisate zur Verfügung gestellt.

Über die vorhandenen Bestände im Landeskirchenarchiv informieren Sie sich bitte in der Rubrik Bestände & Recherche.

Die Ortsliste gibt Auskunft über die Zugehörigkeit insbesondere der historischen Überlieferungen vor 1920 zu den jeweiligen Beständen und Herrschaftsgebieten.

In den Online-Finbüchern ist eine Volltextsuche möglich. Im Thüringer Archivportal kann jederzeit eine Bestell-Liste erstellt und diese per E-Mail an das Landeskirchenarchiv geschickt werden.

Bei der Auswahl aus unseren Findmitteln für die Vorbestellung von Archivalien benötigen wir folgende Angaben: Bestandsname, Signatur (lfd. Nr.), Aktentitel, Datierung. Bei den älteren Aktenbeständen zusätzlich das ehemalige Herrschaftsgebiet (z.B. Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha, Sachsen-Altenburg... etc.).

Aktenvorbestellungen sind mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin einzureichen.

Es sollten möglichst alle benötigten Archivalien vorbestellt werden, um Wartezeiten zu vermeiden. Für nicht vorbestellte Archivalien gelten die folgenden Vorlagefristen am Benutzungstag: Montag bis Donnerstag 11 Uhr, 13 Uhr und 15 Uhr. Danach werden keine Archivalien mehr für denselben Benutzungstag vorgelegt. Die Ausgabefrist für Mikrofilme endet täglich 15:45 Uhr.

Eine Ausleihe von Archivalien ist nicht möglich. Die Benutzung erfolgt ausschließlich innerhalb der Öffnungszeiten im Lesesaal.

Da es sich bei unseren Archivalien um wertvolles und einmaliges Kulturgut handelt, ist ein äußerst sorgsamer Umgang während der Benutzung selbstverständlich unumgänglich!

Nutzungsbedingungen und Schutzfristen:

Archiviertes Schriftgut kann grundsätzlich 30 Jahre nach seinem Abschluss (letzte inhaltliche Ergänzung), personengebundenes Archivgut frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person für die öffentliche Benutzung vorgelegt werden. Sonderregelungen gelten für bestimmte Überlieferungen wie Personalakten, Kirchenbücher und andere Unterlagen, sofern sie personenbezogene Daten enthalten. Schutzfristen und mögliche Sonderregelungen entnehmen Sie bitte unserem Archivgesetz. Für die Verwendung und Veröffentlichung von Fotografien gelten die Bestimmungen des Urheberrechts. Bei schlechtem Erhaltungszustand von Archivgut ist u.U. die Benutzung nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Die Auswertung von Archivalien für eigene Forschungszwecke ist allein Sache des Benutzers. Bei älteren Überlieferungen sind in der Regel Spezialkenntnisse unerlässlich: Lesen älterer Schriften, ggf. Lateinkenntnisse, eine gute Kenntnis der deutschen Sprache ist generell wünschenswert.

Seitens des Archivpersonals kann nur in Ausnahmefällen bei schwierigen Textpassagen eine Lesehilfe gegeben werden.

Die Inanspruchnahme des Archivs zu privaten Zwecken ist gemäß der Gebührenordnung der EKM kostenpflichtig (siehe insbesondere Gebührentafel).
Möglichkeiten der Gebührenbefreiung für wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen sind im § 4 der Gebührenordnung geregelt.

Unsere aktuelle Lesesaalordnung finden Sie hier.